Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Liegeplätze
1. Verbindlichkeit der Anmeldung, Abmeldefristen und Gutschriften
Anmeldungen für Liegeplätze sind erst mit den Unterschriften des Antragstellers und einem Beauftragten des Vorstandes des Yachtclub St. Goar e.V. (im weiteren YC genannt) verbindlich. Telefonische Anmeldungen werden erst verbindlich, wenn das dem Antragsteller zugesandte Anmeldeformular uns unterschrieben vorliegt und vom YC schriftlich bestätigt wurde. Eine Stornierung des Vertrages ist nur möglich, wenn der Antragsteller innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung (Poststempel der Bestätigung) schriftlich/Fax widerspricht.
2. Haftung des Yachtclub St. Goar e.V.
Verlegung der Boote bei Gefahr ist dem Yachtclub St. Goar e.V. haftungsfrei vorbehalten. Der YC haftet nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit des Kunden/der Kundin.
3. Liegeplätze
Der Liegeplatz wird dem Antragsteller durch den Hafenmeister oder eines Beauftragten des Vorstandes des YC zugewiesen. Die Verlegung innerhalb der Vertragszeit auf einen anderen gleichwertigen Liegeplatz bleibt dem YC vorbehalten. Der Antragsteller hat die im und am Clubschiff aushängende Hafenordnung zu befolgen. Wir verweisen hiermit ausdrücklich auf die Verbindlichkeit auch dieser Bedingungen.
4. Zahlung
Die Zahlung der Liegeplatzgebühr ist bei Vertragsabschluß in bar fällig. Bei Jahres-, Saison-, Winter-, Monats- oder Wochenliegeplätzen ist eine Zahlung durch Abbuchung von einem durch den Antragsteller im Vertrag angegeben Bankkonto möglich. Die Zahlung /Abbuchung ist fällig innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Berechnet wird zur jeweils gültigen Preisliste. Der YC hat auch bei Verlegung auf einen anderen gleichwertigen Liegeplatz Anspruch auf die kompletten Liegeplatzgebühren. Rückerstattungen von überzahlten Liegeplatzgebühren bei Wechsel zu einem preiswerteren Liegeplatz ist nicht möglich. Bei Absage nach Ablauf der Widerspruchsfrist durch den Antragsteller kann eine Zahlung nur auf einen anderen Vertragstermin binnen 12 Monaten angerechnet werden. Ein genereller Erstattungsanspruch seitens des Antragstellers besteht nicht.
5. Schlussklausel und Gerichtsstand
Mit der Unterschrift unter die Anmeldung erkennt der Antragsteller unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die am und im Clubschiff aushängende Hafenordnung an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc. unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Als Gerichtsstand gilt St. Goar als vereinbart.
Yachtclub St. Goar e.V.
St. Goar im Januar 2018